Urlaub und Beruf – vorübergehend – verbinden, das geht durch das Home Office am ausländischen Urlaubsort. Dies kann auch die Ferienwohnung im Ausland sein.
Für Arbeitnehmende kann dies sehr attraktiv sein. Ich biete daher meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit der workation.
Dazu müssen spezifische Sozialversicherungs- und Steuerregelungen beachtet werden, die davon abhängig sind,
- ob mehrere Auslandsstaaten als Arbeits- und Wohnort dienen,
- ob es sich um vorübergehendes Arbeiten aus dem ausländischen Home Office handelt,
- wo der Lebensmittelpunkt liegt bzw. dauerhaft liegen wird und
- welche Funktionen ausgeübt werden (Betriebsstättenrisiko)
Viele Führungskräfte im Personal und Mitarbeiter haben eine 183-Tage Regellung im Kopf, die sie so interpretieren, dass bei einem Arbeitsaufenthalt von unter 6 Monaten keine Probleme entstehen.
Dem ist aber nicht so; ein Workation-Aufenthalt von bis zu 4 Wochen ist grundsätzlich unbedenklich. Bei längeren Aufenthalten ist Beratung dringend angeraten!