Werbungskosten für einen Studenten mit Nebenjob

Ein Student, der neben seinem Studium 15 Stunden pro Woche arbeitet, kann verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen, sofern diese beruflich veranlasst sind.


Mögliche Werbungskosten für den Studenten

  1. Fahrten zur Universität (Pendlerpauschale):
    Tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Lehrstuhl können mit 0,30 € pro Kilometer der einfachen Strecke geltend gemacht werden.

  2. Arbeitsmittel:
    Materialien wie Notizbücher, Druckerpatronen oder Schreibgeräte sind absetzbar. Auch ein Laptop ist steuerlich begünstigt.

  3. Laptopkauf im Ausland:
    Ein im Ausland gekaufter Laptop ist absetzbar, wenn die Rechnung steuerlich korrekt ist (Name, Kaufdatum, Betrag). Dies gilt auch bei Barzahlungen oder Zahlungen über ausländische Konten.

  4. Fortbildungen und Seminare:
    Fachseminare, Schulungen, Kursgebühren, Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten können steuerlich berücksichtigt werden.

  5. Fachliteratur:
    Bücher und Zeitschriften (z. B. zur Recherche oder Vorbereitung von Veranstaltungen) sind vollständig absetzbar.

  6. Arbeitszimmer:
    Ein Arbeitszimmer in der Wohnung ist absetzbar, wenn es nahezu ausschließlich für die Tätigkeit am Lehrstuhl genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

  7. Mobilfunk- und Internetkosten:
    Telefonate und Internetnutzung für die Arbeit (z. B. Besprechungen mit Kollegen oder Recherche) sind anteilig absetzbar. Eine grobe Schätzung, etwa 20-30 % der Gesamtkosten, ist erlaubt.

  8. Bewerbungskosten:
    Bewerbungskosten für die Stelle am Lehrstuhl (z. B. Ausdrucke oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch) sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar.

  9. Reisen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
    Dienstreisen, z. B. zur Teilnahme an Konferenzen oder Workshops im Auftrag des Lehrstuhls, sind steuerlich begünstigt. Absetzbar sind Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungspauschalen.

  10. Bewirtungskosten:
    Werden Gäste des Lehrstuhls bewirtet, können 70 % der Bewirtungskosten abgesetzt werden. Ein Beleg mit Angaben zu Anlass und Teilnehmern ist erforderlich.


Wie das Finanzamt die berufliche Veranlassung prüft

Das Finanzamt prüft die berufliche Veranlassung von Ausgaben anhand von Belegen, die den beruflichen Zweck nachweisen müssen. Die Nutzung von Laptops, Arbeitszimmern oder Fachliteratur muss plausibel sein, und unangemessen hohe Kosten können hinterfragt werden. Bei Reisen oder Veranstaltungen wird auf eine mögliche private Veranlassung geachtet. Für Mischkosten wie Telefon- und Internetnutzung ist oft eine anteilige Aufteilung erforderlich.


 

Fazit für den Studenten

Der Student kann viele Kosten im Rahmen seines Nebenjobs am Lehrstuhl steuerlich geltend machen, sofern sie durch die Tätigkeit verursacht werden. Wichtig ist die sorgfältige Dokumentation (Belege, Zweck, beruflicher Zusammenhang) und die glaubwürdige Abgrenzung privater Anteile. Gerade für Studenten lohnt sich dies, da hohe Werbungskosten zu einer Steuererstattung führen können.

Foto von Ron Lach : https://www.pexels.com/de-de/foto/student-festhalten-halten-drinnen-9829489/

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