Die Prüfung der neuen Zinsbescheide ist in vielen Fällen nicht trivial. Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige darauf hoffen, der Zinsen nach § 233a AO (Nachforderungszinsen) im Steuerbescheid festgesetzt bekommen hat, kann darauf hoffen, dass diese herabgesetzt werden.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 08.07.2021 eine Herabsetzung der verfassungswidrigen Zinsfestsetzung durchgesetzt, die rückwirkend ab 01.01.2019 gilt. Aktuell gibt es daher zahlreiche neue Zinsbescheide der Finanzämter.
Vorher gab es 6 % Zinsen pro Jahr bei Erstattungen oder Nachzahlungen. Neu ist nun der Zinssatz von 1,8 % pro Jahr.
Es werden ungefähr zwei Millionen geänderte Bescheide erlassen.
Doch kein Grund zur Sorge: Bei Guthaben gibt es einen sogenannten Bestandsschutz. Das heißt, die Bescheide werden nur zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Das Problem ist, dass viele Bescheide vermutlich falsch sind. Aufgrund der Vielzahl an Bescheiden und des hohen bürokratischen Aufwands mit der Prüfung im Vergleich zur Auswirkung bitten wir Sie um einen klaren Auftrag, falls Sie eine genaue Prüfung der Bescheide wünschen.