Das Schweizer Rentensystem: Drei Säulen und deren steuerliche Behandlung in Deutschland

Das Schweizer Rentensystem gliedert sich in drei Säulen:

  1. Säule I: Gesetzliche Rentenversicherung: Diese Säule entspricht der deutschen Basisversorgung.
  2. Säule II: Betriebliche Altersvorsorge (obligatorisch): Eine verpflichtende Vorsorge für Arbeitnehmer in einer schweizerischen Pensionskasse.
  3. Säule III: Private Altersvorsorge (freiwillig): Eine steuerlich geförderte Vorsorge, vergleichbar mit der Riester-Rente in Deutschland.

Besteuerung der betrieblichen Schweizer Pensionskasse in Deutschland:

Bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Schweiz haben Rentner die Wahl zwischen einer Einmalauszahlung oder monatlichen Rentenzahlungen.

Wichtige Unterscheidung: Obligatorium vs. Überobligatorium

Die steuerliche Behandlung der Schweizer Rente hängt davon ab, ob es sich um das „Obligatorium“ oder das „Überobligatorium“ handelt. Diese Unterscheidung wird im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27. Juli 2016 erläutert (BStBl I S. 759):

Obligatorium (Säule 2a):

  1. Leibrenten:

    • Werden wie Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG mit dem maßgeblichen Besteuerungsanteil besteuert.
  2. Kapitalabfindungen:

    • Werden als andere Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG besteuert.
    • Auf Antrag kann der Teil, der den Voraussetzungen der Öffnungsklausel entspricht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG), steuerfrei bleiben.
    • Kapitalabfindungen können ermäßigt nach § 34 EStG besteuert werden, wenn sie als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gelten.

Überobligatorium (Säule 2b):

  1. Leibrenten:

    • Werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert.
  2. Kapitalabfindungen:

    • Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Regelungen für Versicherungsverträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Fazit

Das Schweizer Rentensystem bietet mit seinen drei Säulen eine umfassende Altersvorsorge, deren steuerliche Behandlung in Deutschland von der spezifischen Art der Auszahlung und den Regelungen des Bundesfinanzministeriums abhängt. Besonders die Differenzierung zwischen Obligatorium und Überobligatorium ist entscheidend für die Besteuerung der obligatorischen betrieblichen Rentenbezüge.

 
 
Foto von SHVETS production: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-person-hande-senior-8899956/

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