Steueroptimierung durch private, betriebliche und gesetzliche Rentenversicherung / Lebensversicherung

Rentenversicherung

Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gibt es steuerlich vorteilhafte Modelle, die wir in Kürze hier darstellen möchten.

Modell A

Wenn man im Alter von 50 – 60 Jahren bzw. 5-10 Jahre vor dem Renteneintritt noch keine ausreichende Vermögensvorsorge oder angemessene Altersvorsorge (erworbene Rentenansprüche) betrieben hat, empfiehlt sich derzeit als Modell die freiwillige jährliche Höchstzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Beiträge sind ab 2023 vollständig absetzbar.

Der positive Steuereffekt entsteht, weil die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zu einer hohen Steuererstattung führen, die künftigen Rentenzahlungen voraussichtlich deutlich niedriger besteuert werden. Da die BfA nur lebenslange Rentenbeträge auszahlt, sollte eine hohe Lebenserwartung Grundvoraussetzung für dieses Modell sein.

Die Zahlung von Beiträgen an private Lebensversicherungen sind nur dann zu 100% steuerlich abzugsfähig, wenn diese analog wie die gesetzliche Rente (BfA) und Rürup-Verträge eine lebenslange Versorgung (ohne Kapitalauszahlung) vorsehen.

Mir sind aktuell keine privaten Lebensversicherungen bekannt, die neben Rürup-Verträgen und neben BfA-Renten diese Voraussetzungen erfüllen!

Modell B

Große steuerliche Vorteile lassen sich bei der betrieblichen Altersvorsorge z.B. über Unterstützungskassen erzielen, die bei Rentenbeginn zwar 100% steuerpflichtig ausgezahlt werden, aber in der Ansparphase (Beitragszahlungsphase) ggf. vollständig ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen eingezahlt werden können.

Steuerliche Bewertung der privaten Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen (Neuverträge ab 2005) und Ihre Besteuerungsformen:

Bei Sofortauszahlung:

Bei Sofortauszahlung der Lebensversicherungen (Kapitalwahlrecht) werden grundsätzlich 25% Abgeltungssteuer fällig!

Die Sofortauszahlung der Lebensversicherung wird ausnahmsweise mit 50% der Erträge (Auszahlungsbetrag ./. gezahlte Beiträge) mit Abgeltungssteuer besteuert, wenn

  • die Laufzeiten über 12 Jahre betragen hat und
  • die Auszahlung nach dem 60. (oder 62.) Lebensjahr erfolgt.

Nur 50% der Erträge sind hier mit Abgeltungssteuer steuerpflichtig!

Der Fall der Rentenauszahlung:

Abgeltungssteuer auf den Ertragsanteil:  z.B. im Alter von 64 ist ein Ertragsanteil mit ca. 19% der jährlichen Zahlung mit Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Wenn beispielsweise 1000 € monatlich (12.000 € jährlich) ausbezahlt werden, müssen nur ca. 190 € monatlich, also 2280 € jährlich versteuert werden.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, die verschiedenen Steuermodelle, die für Lebensversicherungen zur Verfügung stehen, besser zu verstehen.

Fazit

Im Vergleich zur gesetzlichen Rente werden private Renten selbst bei hohen Renditen im Auszahlungsfall nur mit dem Ertragsanteil (Im Beispiel Bezug der Rente ab dem 64. Lebensjahr) mit 19 % auf den Leistungsbetrag besteuert.

Bei der gesetzlichen Rente richtet sich die Besteuerung während der Auszahlungsphase nach dem persönlichen Steuersatz und ist meistens deutlich höher. Der der Besteuerung unterliegende Anteil liegt im Jahr 2023 bei 83 %.

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