Es ist für jeden Kapitalanleger ratsam, vor Depoteröffnung bei einer Bank (unter anderem) nachfolgende Faktoren kurz steuerlich abklären zu lassen.
So vermeiden Sie jährlichen Mehraufwand im Nachhinein. Der Fall:
Sie kaufen als Kapitalanleger in ein Depot auch ausländische Aktien ein.
Leider fordern Sie (wie die meisten Depotinhaber) Ihre jährliche Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung an, ohne diese zu überprüfen und erkennen nicht, dass die Dividenden erst nach einem Einbehalt von zu viel ausländischer Quellensteuer bei Ihnen ankommen.
So wird z.B. eine Dividendenausschüttung von 1000 € von der Nestle AG Schweiz nicht nur mit deutscher Abgeltungssteuer von 250 € plus Solidaritätszuschlag belastet, sondern zusätzlich noch mit überschüssiger schweizer Quellensteuer in Höhe von 200 € belastet (in Summe über 450 €).
Es kommen für den Anleger nur ein wenig mehr als die Hälfte der Dividende per Gutschrift auf sein Wertpapierkonto an.
Insbesondere dividendenstarkte Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands (Auslandsaktien) werden so mehr oder weniger stark in der Rendite gemindert, wie z.B. bei Dividendenausschüttungen durch Unternehmen mit Sitz in
- Schweiz
- USA
- Italien
- Österreich
- Belgien
- usw.
Die zu viel gezahlte ausländische Quellensteuer kann der Anleger mühsam selbst (beim Bundeszentralamt für Steuern) oder bei manchen Banken teuer (oder günstig z.B. Comdirect) beantragen. In der Regel wird dies auch der Steuerberater veranlassen können.
Noch schwieriger wird es bei Auslandsaktien in einem Auslandsdepots (ausländische Depotbank), d.h. bei der Wertpapieranlage in Depots über nichtdeutsche Banken (z.B. in den USA, Schweiz, Monaco).
Wenn diese keine Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung nach deutschen Recht erstellen können, ist ein hoher Aufwand für die Rückforderung oder überhöhte Steuerabzüge zwingende die Folge.
Viele deutsche Banken haben sich in den USA registriert, so dass US Dividenden bei Depoteingang nur mit 15% US Quellensteuer belastet ankommt (plus 25% dt. Quellensteuer). Auch das ist vorab zu überprüfen.