Gerichtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Vereinbarungen zwischen streitenden Parteien haben meist sehr hohe Steuerwirkungen!
In der Streitbeilegung vor Gericht oder im außergerichtlichen Vergleich zwischen den streitenden Parteien vergessen Rechtsanwälte regelmäßig, in den Vergleichsvereinbarungen eine steuerlich optimale Lösung zu formulieren.
Die kluge Streitschlichtung, außergerichtlich oder gerichtlich, sollte die steuerschonenste legale Formulierung nutzen:
In unserem Fall war die Schadensersatzzahlung zur Streitbeendigung an unseren Mandanten vom Juristen der Gegenseite nicht steuerfrei formuliert und dadurch vollständig steuerpflichtig. Mit Änderung von drei Sätzen im Vergleichsentwurf ist die vollständige Steuerfreiheit erreicht worden. Die Vergleichssumme von 300.000,- € wurde dadurch eine steuerfreie Entschädigung.
Der Fall wurde vom Finanzamt geprüft und anerkannt.
Notwendig ist es, vor einer final unterzeichneten Vereinbarung, diese steuerlich überprüfen zu lassen.
Noch besser ist es aber, bereits im Vorfeld der Verhandlungen dies zu tun.