Ist es ein Luxus, teure Autos als Geschäftswagen in der Firma zu fahren?
Allein der Vorsteuerabzug hat in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmer und Geschäftsführer veranlasst, Ihren Luxus-Sportwagen über die Firma zu kaufen. Das Thema Luxusfirmenwagen ist heute ein Reizthema geworden und der Erwerb über die Firma kann inzwischen hohe Schäden für das Unternehmen auslösen.
Insbesondere, wenn Listenpreise jenseits der 200.000 € für den Sportwagen aufgerufen werden. Das Verhalten der Finanzverwaltung ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich, teilweise unberechenbar, und folgt neuen Regeln. Diese werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach 2022 und 2023 zusätzlich elementar ändern. Es gilt zudem, alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen, was bedeutet, dass es keine pauschalen Handlungsempfehlungen mehr gibt.
Was für einen Porsche GT2 RS für 280.000 € gilt, sieht für einem Mercedes AMG für 190.000 € möglicherweise nicht anders aus.
Zu diesem Thema gibt es zwei anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof.
FG Baden-Württemberg Urteil v. 27.07.2021 – 1 K 1268/18 => nun anhängig beim BFH: BFH VI R 26/21:
Hier ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen streitig. Konkret wurde Vorsteuer für den Erwerb von verschiedenen Mercedes-Benz SLS AMGs geltend gemacht. In einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge nicht zugelassen und abgedeckt in einer verschlossenen Halle standen. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug, weil die Fahrzeuge nicht unternehmerisch genutzt worden sind und zudem unangemessener Aufwand vorliege.
Zwischenfazit: Ein Vorsteuerabzug ist wegen Dienstwagen – Unangemessenheit § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG in Vm. § 15 Abs. 1a UstG nicht mehr möglich.
FG München, 09.03.2021 – 6 K 2915/17, anhängig beim BFH: BHF VIII R12/21:
Ein selbstständiger Sachverständiger wollte die Leasingrate in Höhe von 6.500 € für seinen Lamborghini Aventador steuerlich absetzen und zudem die Privatnutzung des Fahrzeugs nicht versteuern, da er noch weitere Luxuswägen, wie beispielsweise einen Ferrari, in seinem Privatvermögen hielt. Das Finanzamt ließ dieses Argument jedoch nicht gelten und stuft den Betriebsausgabenabzug als unangemessenen Repräsentationsaufwand ein. Die Betriebsausgaben wurden gekürzt, für die 1%-Versteuerung der Privatnutzung ist dennoch der volle Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs heranzuziehen.
Fazit: Es ist aus meiner Sicht daher aktuell nicht mehr pauschal empfehlenswert, einen Ferrari oder Porsche Sportwagen als Geschäftsführer oder Unternehmer über seine Firma zu kaufen. Auch wenn das bedeutet, die Vorsteuer nicht ziehen zu können. Mein Team und ich können Ihre Entscheidung steuerlich unterstützen.