Hier das erprobte Familienpool-Steuersparmodell:
Als Privatperson legen Sie die vorher definierten Investitionsgegenstände (Kapitalanlagen, Firmenanteile oder sogar Immobilien) in Ihre eigene Familienpool-GmbH ein.
Natürlich ist es ebenso interessant, weitere neue Investitionen in der Zukunft über diese Familienpool-GmbH getätigt werden.
Diese Familienpool-GmbH wird in der Spitze mit Körperschaftsteuer und Soli von zusammen 15,8 Prozent und ggf. gar nicht mit Gewerbesteuer belastet.
Sie vermeiden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer fast vollständig, wenn Sie – dividendenarme- Aktien und Aktienfonds, vermietete Immobilien und andere Firmenbeteiligungen in Ihre Pool GmbH einbringen.
Besonders vorteilhaft sind die Investitionen in Firmenbeteiligungen mit Anteilshöhen von mindestens 10% Prozent (bzw. 15%) am Kapital, denn in diesem Fall sind nicht nur die Veräußerungsgewinne, sondern auch alle Dividenden von der Körperschaftsteuer (bei 15% auch von der Gewerbesteuer) befreit.
Es fällt dann (fast) eine 0 % Steuer an.