Ab Januar 2025 wird die elektronische Rechnung für viele Geschäftsfälle verpflichtend. Selbstständige und Unternehmer sollten sich jetzt schon darauf vorbereiten, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Verpflichtung zur E-Rechnung:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmern elektronisch abgerechnet werden. Diese Regelung gilt unabhängig von Rechtsform, Größe oder Branche des Unternehmens.
Ausnahmen:
Keine Pflicht zur E-Rechnung besteht bei Umsätzen ohne Rechnungspflicht, bei Rechnungen unter einem Betrag von 250 Euro und bei Fahrausweisen.
Übergangsfristen
Papier- und andere elektronische Rechnungen:
Je nach Unternehmensgröße gelten Übergangsfristen bis Ende 2025, teilweise sogar bis Ende 2027. Diese Fristen geben Unternehmern Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Keine Ablehnung möglich:
Verpflichtende E-Rechnungen dürfen nicht abgelehnt werden. Hierfür gibt es keine Übergangsfrist. Unternehmer müssen daher sicherstellen, dass sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Vorbereitung ist entscheidend
Unternehmer sollten jetzt ihre IT-Systeme und organisatorischen Prozesse anpassen, um zum Stichtag bereit zu sein. Dies umfasst die Implementierung geeigneter Softwarelösungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit E-Rechnungen.
Durch die frühzeitige Anpassung an die neue E-Rechnungs-Pflicht können Unternehmer sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von den Vorteilen elektronischer Rechnungen profitieren.