§ 35a EStG: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Der §35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist eine wichtige Bestimmung im deutschen Steuerrecht, die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vorsieht. Diese Regelung zielt darauf ab, den Steuerpflichtigen von den hohen Kosten der Instandhaltungen und Wartung der eigenen Wohnung, als auch von den Handwerkerleistungen im Haus zu bewahren. Im Folgenden erklären wir, wie §35a EStG funktioniert und welche Vorteile er für den Steuerpflichtigen bietet.

Was ist §35a EStG?

Der §35a EStG ermöglicht dem Steuerpflichtigen, eine direkte Steuerermäßigung für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu erhalten. Dazu gehören Tätigkeiten wie Reinigung der Wohnung, sowie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. 

Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20% auf die Gesamtrechnung der geleisteten Dienstleistung bzw. Handwerkerleistungen, welche auf die Aufwendungen für den ausgewiesenen Arbeitslohn, sog. Lohnkosten entfallen. 

Dabei gelten unterschiedliche Höchstbeträge für verschiedene Leistungsarten:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 Euro pro Jahr (höchstmöglichster, absetzbarer Rechnungsbetrag – EUR 20.000)
  • Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro pro Jahr (höchstmöglichster, absetzbarer Rechnungsbetrag – EUR 6.000)

Vorteile für den Steuerpflichtigen:

  • Steuerliche Vorteile: Durch die Steuerermäßigung können sich Haushalte Kosten, die auf die selbst genutzte Wohnung, als auch auf die Gesamtkosten des Hauses aus der Nebenkostenkostenabrechnung, reduzieren und somit die finanzielle Belastung senken.

Voraussetzungen und Nachweise

Um die Steuerermäßigung nach §35a EStG in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rechnung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen.
  • Zahlungsnachweis: Die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung oder Lastschrift.
  • Eigenleistungsausschluss: Eigenleistungen oder Leistungen von Haushaltsangehörigen sind nicht begünstigt.

Fazit

Der §35a EStG ist ein vollumfängliches Gesetz, zur Abgrenzung und Unterscheidung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, im Bezug auf Reinigungs- bzw. Pflegekosten und Wartungs- bzw. Instandhaltungskosten. Die Regelung trägt dazu bei, die hohen Kosten der Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, welche für Ihre Wohnung und Haus entfallen, zu reduzieren.

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