Steuerstrafverfahren

Steuerliche Beratung bei Steuerstrafverfahren

● Erfahrung aus über 30 erfolgreich geführten Fällen (Erfolgsquote 100%)
● Qualifizierte Unterstützung bei Selbstanzeigen

Die Voraussetzungen für Steuerstrafverfahren sind oft schnell erfüllt. Durch richtige und rechtzeitige Reaktionen können negative Konsequenzen oftmals vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Wir beraten und vertreten Steuerpflichtige anlässlich geplanter Selbstanzeigen oder bereits eingeleiteter Strafverfahren.

Beispielhafte Fälle der Steuerstrafverfahren

● Zu spät oder nicht abgegebene Steuererklärung als Tatbestand der Hinterziehung
● Korrektur von Steuererklärungen gem. §§ 153 und 378 AO
● Nicht besteuerte Optionen
● Ausländische Konten und Kapitalerträge, AIA/CRF
● Nicht erklärte Auslandsbeteiligungen gem. § 138 AO
● Komplexe Beteiligungsbesteuerung und der Vorwurf der Steuervermeidung durch nicht haltbare Gestaltungsmodelle
● Herabsetzung von Vorauszahlungen und nicht erklärte Einnahmen in der Betriebsprüfung

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