Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit bei Stiftungen, Vereine und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften



Betriebe gewerblicher Art und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind unternehmerische Ausprägungen von Stiftungen und von gemeinnützigen Vereinen oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Gemeinnützige Organisationen profitieren zum einen von Steuererleichterungen und dem deutschen Spendenrecht, zum anderen unterliegen sie einer strengen öffentlichen Aufsicht bei Investition und Verwaltung.

Unsere Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe der Bayrischen Stiftungsaufsicht und des Finanzamtes München für Körperschaften, welche die Aufsichts- und Prüfungsbehörden in Bayern darstellen.

Dieser unmittelbarer Kontakt zu den Aufsichtsbehörden beschleunigt die Lösung typischer Stiftungsfragen und  die turnusmäßige Überprüfungen Ihrer Gemeinnützigkeit.

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