E-Commerce
Internationaler E-Commerce: Beratung im Hinblick auf die Ertrags- und Umsatzsteuer.
Was fällt unter E-Commerce?
Unter E-Commerce wird rechtlich jedes Geschäftsmodell verstanden, bei dem Computer oder Netzwerke während des Vertragsabschlusses zum Einsatz kommen. Dabei ist unerheblich, ob die eigentliche Leistung online oder offline erbracht wird. Auch der sog. Mobile Commerce, bei dem der Vertragsabschluss auf mobilen Endgeräten (meistens Smartphones oder Tablet
computer) mithilfe mobiler Zahlungssysteme in Apps stattfindet, fällt in den Bereich E-Commerce. Meist kommt im internetbasierten Handel eines der beiden Hauptmodelle B2B (business to business) und B2C (business to consumer) zum Einsatz.
Unsere Kompetenzen im Bereich E-Commerce
E-Commerce kann sehr unterschiedlich aussehen und in den verschiedensten Geschäftsmodellen münden. Bei Folgenden stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite:
● Social Media (Twitter, Instagram, Facebook, etc.)
● Online-Werbung (personalisierte Werbung, Affiliate Links, etc.)
● Online-Versandhandel und Handelsplattformen (PlayStore, AppStore, eBay, etc.) – Vertrieb bzw. Vermittlung von Dienstleistungen (z.B. Reisen)
● Streaming von Audio- und Videodateien
● Cloud-Computing: SaaS, PaaS, IaaS, DaaS
Welche Steuern sind für den E-Commerce fällig?
Der internationale E-Commerce ist ein komplexes Feld des Steuerrechts: Grundsätzlich unterliegt er dem Steuerrecht der Markt- bzw. Quellenstaaten sowie dem Steuersatz des Ansässigkeitsstaats der Muttergesellschaft. Je nach Geschäftsmodell und Firmengröße werden demnach Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer fällig. Da jedes Land eigene Steuergesetze hat, entstehen international agierenden Firmen oft Nachteile durch eine komplexe Besteuerungssituation.
Lösungsansätze
Um die Steuerlast zu vermindern, lohnen sich oft auch verschlungene Wege. Wir nehmen im Bereich des internationalen E-Commerce v.a. folgende:
● Optimale geographische Platzierung / globale Verteilung der einzelnen Wertschöpfungsschritte
● Internationale Gewinnverlagerung
● Unterstützung bei der geographischen Verlagerung von Vertriebsfunktionen
● Unterstützung bei der geographischen Verlagerung von Versandhandelsumsätzen
● Unterstützung bei der geographischen Verlagerung des Strategieträgers in ein Niedrigsteuerland
● Verlagerung von immateriellen Wirtschaftsgütern
● Rückführung der Gewinne ohne Dividendenbesteuerung
● Unterstützung bei der Gründung von Holding- und Lizenzgesellschaften
● Unterstützung bei der Gründung von einzelnen Körperschaften innerhalb eines Unternehmens (seperate entity accounting)
● Vermeidung ‚passiver‘ latenter Steuern
● Vermeidung von Steuern (‚Keinmalbesteuerung‘ und ‚stateless income‘) auf bestimmte Unternehmensgewinne