Folgeartikel: Lizenzzahlungen für Software in das Ausland durch deutsche Nutzer
Kürzlich hatten wir das Thema Software-Bezug aus dem Ausland bzw. Auftragsentwicklung in einem Artikel, siehe hier Es gibt ein Grundlagen-BMF-Schreiben aus 2017, das eines klarstellen soll: Werden ausländische Software-Tools nur in Unternehmen von den Mitarbeitenden genutzt, das heißt Nutzungsrechte nicht nach außen (an Kunden) weiter gegeben bzw. verkauft, unterliegen die Zahlungen an die Plattformbetreiber bzw. …
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