Gesetzliche Anzeigepflicht bei Schenkungen und Erwerben von Todes wegen

Was viele nicht wissen, bei folgenden nicht angezeigten Erwerben, droht zukünftig ein Bußgeld oder ein Steuerstrafverfahren:  Anzeigepflichtige Vorgänge gem. § 30 ErbStG Erbschaftsteuerpflichtig: Erbfall (gesetzlich, testamentarisch, erbvertraglich). Vermächtnisse. Geltend gemachte Pflichtteile. Verträge zugunsten Dritter (z. B. Lebensversicherung). Abfindungen für Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche. Schenkungsteuerpflichtig: Alle Schenkungen unter Lebenden. Anzeigepflichtiger Personenkreis Erwerber (bei Erbschaften und Schenkungen). …

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