Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten im Ausland – aber vermeiden Sie Betriebsstätten!
Wenn Mitarbeitende aus dem aus dem Ausland für deutsche Unternehmen arbeiten, droht die Gefahr, dass dadurch eine Betriebstätte im Ausland begründet wird und damit eine Besteuerung im ausländischen Staat folgt. Kann man die Begründung einer Betriebsstätte durch die Tätigkeit von Mitarbeitern aus dem Ausland vermeiden? Die Frage, ob durch den Mitarbeiter im Ausland eine Betriebsstätte …
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