Neue Haftungsfalle beim Grundstückskauf: Vermeidung der doppelten Grunderwerbsteuer

Beim Kauf und Verkauf von Grundstücken ist Vorsicht geboten, insbesondere hinsichtlich der Grunderwerbsteuer. Die Regelungen in § 16 Abs. 4a und Abs. 5 GrEStG spielen hierbei eine wichtige Rolle, insbesondere bei Share Deals und Transaktionen innerhalb von Personengesellschaften. Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Rückübertragung § 16 Abs. 5 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) bietet eine Möglichkeit zur …

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