Gesellschafter, Geschäftsführer und andere gesellschaftsrechtlich Handelnde steuerlich absichern
Gerichtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Vereinbarungen zwischen streitenden Parteien haben meist sehr hohe Steuerwirkungen! In der Streitbeilegung vor Gericht oder im außergerichtlichen Vergleich zwischen den streitenden Parteien vergessen Rechtsanwälte regelmäßig, in den Vergleichsvereinbarungen eine steuerlich optimale Lösung zu formulieren. Die kluge Streitschlichtung, außergerichtlich oder gerichtlich, sollte die steuerschonenste legale Formulierung nutzen: In unserem Fall war die Schadensersatzzahlung …