Praktische Gestaltungsmöglichkeiten durch den Wegfall der Abzinsungspflicht von Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Ab 2023 wurde die bisher verpflichtende bilanzielle Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgeschafft: Künftig werden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Steuerpflichtige können beantragen, die neuen Regelungen rückwirkend auf frühere Wirtschaftsjahre anzuwenden. Dies kann den Gewinn durch Verzicht auf Abzinsungserträge mindern oder Aufzinsungsaufwände vorziehen. Dies ist …

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