Vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolge ist aktive Steueroptimierung
Unter der vorweggenommenen Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen durch den zukünftigen Erblasser auf dessen Erben noch zu Lebzeiten. Dies ermöglicht eine gezielte Planung der möglichst steuerfreien Übertragung hoher Vermögenswerte.
Ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum
● Erbfolgeplanung
● Unternehmensnachfolge
● Stiftungsbesteuerung
Sei es die Heranführung der Kinder in die Übernahme einzelner Vermögenspositionen der Eltern (z.B. Immobilien) oder sei es die Übertragung der Beteiligungen und Gesellschaftsanteile der Eltern auf ihre Kinder und andere Angehörige, wir stehen Ihnen mit unserer gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und finanztechnischen Expertise bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zur Seite.
Dabei haben wir das nötige Fingerspitzengefühl in der Gesprächsführung im Kreis der Familie und bringen die entscheidende Empathie für die im Gestaltungsprozess Beteiligten und deren individuelle Interessenslage mit ein. Gut zu wissen, dass wir auf ein eingespieltes Team von rechtlicher und notarieller Experten zurückgreifen können und im Verbund exzellente Gesamtlösungen präsentieren.
In Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Notaren und Rechtsanwälten erarbeiten wir für Sie und Ihre Familie eine maßgeschneiderte Lösung. Sprechen Sie uns gerne darauf an!