Jahresabschlüsse

Für die Bilanz eines Unternehmens interessieren sich verschiedenste Personen und interne wie externe Bilanzadressaten. Es sind zum einen Banken, Investoren und private Kreditgeber oder Lieferanten und Kunden. Zum anderen sind es Minderheitsgesellschafter, Geschäftsführer und Angestellte oder auch die Konkurrenz. Und vor allem das Finanzamt.

Bilanzpolitik nennt man, die bilanzrechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des geltenden Rechts im Hinblick auf die Ziele des Unternehmens betreffend spezifischer Bilanzadressaten zu gestalten. Wenn eine Firma verkauft werden soll oder ein Unternehmen dauerhaft Kredite von Banken benötigt, ist es sehr nützlich, bereits 1-4 Jahre vor einem Verkauf oder einer großen kreditfinanzierten Investition eine ertragssteigernde Bilanzpolitik zu verfolgen.

Will man Steuern sparen, wird die Bilanzpolitik genutzt, um die Gewinne möglichst in steuerlicher Hinsicht herunterzufahren.

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Oft unbeachtet aber von enormer Bedeutung ist die Offenlegung von Jahresabschlüssen (einschließlich Anhang) im – für alle Interessenten zugänglichen – Bundesanzeiger. Die Nachteile der unbeschränkten Einsicht externer Personen in alle Internas der Bilanz im Bundesanzeiger sind unbestritten, man denke nur an die Wettbewerbsnachteile durch die Konkurrenz!

Von enormer Bedeutung ist es, alle Methoden zu nutzen, um die Erleichterungen und sogar eine Nichtoffenlegung von bestimmten sensiblen Bilanzdaten zu erreichen: Die Ausweise des Ergebnisses über den Bilanzgewinn kann helfen, die Jahresüberschüsse eines Wirtschaftsjahrs zu verstecken.

Da es beim Bundesanzeiger weniger Offenlegungsanforderungen für kleine Kapitalgesellschaften gibt, vermeidet man gerne Mutter-Tochter-Strukturen. Für den Bundesanzeiger und der Offenlegung von Bilanzdetails ist es von Vorteil, Unternehmen in viele kleine selbstständige Einheiten zu unterteilen. Wenn diese dann als kleine Kapitalgesellschaft gelten, müssen sie die Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr offengelegt werden und die Bilanz nur noch in einer sehr reduzierten Form veröffentlichen.

Ist eine kleine Kapitalgesellschaft nicht erreichbar, schlägt man den umgekehrten Weg ein, indem eine Konzernstruktur geschaffen wird. Denn ggf. reicht dann die Offenlegung nur des Konzernabschlusses, wobei hier alle Zahlen der Gruppe nur aggregiert d.h. nicht differenzierbar offengelegt werden.

Nicht selten greift man zu dem Mittel die Offenlegung so lang wie möglich heraus zu zögern. Dies ist ohne Strafe teilweise bis zu 14 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich. Andere Firmen veröffentlichen sogar erst nach einer Strafzahlung.

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