Grunderwerbsteuer
Wir empfehlen Ihnen, die typischen Fehlerquellen auch bei vermeintlich „einfachen” Immobilientransaktionen auszuschließen. Immobilientransaktionen sollte man nie allein mit dem beurkundenden Notar vornehmen, sondern unbedingt vorher mit einem Steuerberater abstimmen.
Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen in der Familie und im Zuge von Erbfolgen
Immer wieder kommt es bei Übertragungen des Eigenheims oder vermieteten Objekten zu unnötigen Steuerbelastungen zwischen Ehegatten und Kindern oder innerhalb von Erbengemeinschaften sowie durch Scheidung.
Grunderwerbsteuer und Rechtsform des Erwerbers
Ist es vorteilhafter, die avisierte Immobilie über eine Kapitalgesellschaft (share deal), über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft oder als private Person zu erwerben? Vielleicht sogar im kombinierten Modell? Solche Fragen sind für jeden nachvollziehbar klärbar und von hoher Bedeutung für den Erwerber.
Grunderwerbsteuer und der Kaufvertrag
Zum Beispiel eine Sauna, Küche, Instandhaltungsrücklage, Öltank, Photovoltaikanlage, Markise und ähnliches – sie unterliegen nicht der GrESt.
Immobilienschenkung und vertragliche Rückforderungsrechte des Übertragenden
Doppelte Grunderwerbsteuer vermeiden § 16 GrEStG.
Fazit
Diese wenigen Beispiele zeigen auf, dass Immobilientransaktionen zwingend den kompetenten steuerlichen Berater verlangen. Die resultierenden Vorteile sind unübersehbar.