Erbschaftsteuer

Die Besteuerung von Erbschaften wird künftig sehr viel teurer als heute und die Durchsetzung des Steueranspruchs seitens der Finanzbehörden immer gründlicher. Persönlicher Anknüpfungspunkt der unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht ist, dass der Erbe/Beschenkte oder der Erblasser/Schenker Inländer ist, somit mindestens einer der beiden einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Steuerpflichtig wird dann das gesamte Inlands- und Auslandsvermögen!

Unsere Maßnahmen zur Reduzierung dieser hohen Belastungen durch die Erbschaftssteuer sind umfassend und vielfach erprobt.

Hohe Erbschaftsteuervorteile lassen sich in kleinen Fällen bereits in wenigen kurzen Besprechungsrunden von zwei Stunden Dauer erzielen. Die Kosten-Nutzen Relation ist hier im Regelfall unschlagbar.

Aber wir gehen in komplexeren Fällen auch ungewöhnliche Wege und sind zum Beispiel mit der Übertragung von großen Aktiendepots gegen Nießbrauchsvorbehalt oder auch Afa-Step-UP Lösungen schon oft Vorreiter neuer Lösungswege geworden.

Eine steuergestaltende Formulierung des Erbes durch ein individuelles Testament ist eine wichtige Säule.

Auch die Bewertung von Vermögen ist ein Spezialgebiet von uns und für die Erbschaftssteuer sehr bedeutend.

Wir vertreten Sie in nationalen wie auch internationalen Erbfällen auf der steuerlichen Seite. Bereits vermeintlich einfache Auslandsfälle wie z.B. die Vererbung von Ferienhäusern im Ausland stellt die normalen Berater vor die Thematik internationaler erbschaftssteuerlicher Herausforderungen.

Zudem existiert eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Steuerausländer hinsichtlich ihres sog. Inlandsvermögens.

Wir vertreten unsere Mandanten außerdem bei erbschaftsteuerlichen Einspruchsverfahren sowie steuerlich bei Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH) in München. Auch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg haben wir Mandanten bereits verteidigt.

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