Was viele nicht wissen, bei folgenden nicht angezeigten Erwerben, droht zukünftig ein Bußgeld oder ein Steuerstrafverfahren:
Anzeigepflichtige Vorgänge gem. § 30 ErbStG
- Erbschaftsteuerpflichtig:
- Erbfall (gesetzlich, testamentarisch, erbvertraglich).
- Vermächtnisse.
- Geltend gemachte Pflichtteile.
- Verträge zugunsten Dritter (z. B. Lebensversicherung).
- Abfindungen für Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche.
- Schenkungsteuerpflichtig:
- Alle Schenkungen unter Lebenden.
Anzeigepflichtiger Personenkreis
- Erwerber (bei Erbschaften und Schenkungen).
- Zusätzlich: Schenker bei Schenkungen (§ 30 Abs. 1 ErbStG).
Frist zur Anzeige
- Anzeige innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erwerbs beim zuständigen Finanzamt.
Vorgesehener Inhalt der Anzeige
- Angaben zu Erblasser/Schenker und Erwerber (Name, Identifikationsnummer, Beruf, Anschrift).
- Todestag oder Zeitpunkt der Schenkung.
- Gegenstand, Wert und Rechtsgrund des Erwerbs.
- Persönliches Verhältnis zwischen den Beteiligten (z. B. Verwandtschaft).
- Frühere Zuwendungen in den letzten 10 Jahren, vor diesem Erwerb.
Ausnahmen von der Anzeigepflicht
- Es besteht keine Anzeigepflicht bei Erbschaften, wenn der Erwerb auf einer Verfügung von Todes wegen basiert, die von einem deutschen Gericht oder Notar eröffnet wurde, und der Erwerb keinen Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht börsennotierte Unternehmensanteile oder Auslandsvermögen umfasst. Auch bei Schenkungen entfällt die Anzeigepflicht, wenn die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde.
Besondere Fälle mit Anzeigepflicht
- Erwerb von Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen oder Auslandsvermögen.
- Erwerb aufgrund gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen, Verträgen zugunsten Dritter oder Abfindungen.
- Verfügungen (Testamente, Erbverträge), die von ausländischen Gerichten oder Notaren eröffnet wurden.
- Schenkungen, die von ausländischen Notaren beurkundet wurden.
Praktische Bedeutung
- Für Erblasser und Schenker: Rechtzeitige und korrekte Dokumentation zur Vermeidung steuerrechtlicher Konflikte.
- Für Steuerpflichtige: Kenntnis der Fristen und Vorgaben ist essenziell, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder Vermögenswerten.
- Für Steuerberater: Klärung, ob eine Anzeigepflicht entfällt (z. B. bei deutschen Testamenten ohne besondere Vermögenswerte), und Unterstützung bei der Erstellung der Anzeige.
Foto von Alena Darmel: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-tisch-unterlagen-vertrag-7641842/