Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen sind bei vielen Selbständigen und Unternehmern beliebt, um steuerliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Vorteile zu generieren.
Bewusst oder unbewusst verdrängt wird dabei häufig, dass diese Arbeitsverhältnisse unter Angehörigen nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn diese wie Arbeitsverhältnisse unter fremden Dritten gestaltet, vereinbart und gelebt werden.
Liegt das nicht vor, werden diese nicht anerkannt und führen zu einem hohen Schaden statt zu einem Nutzen.
Das Arbeitsverhältnis ist nachweisbar, wenn neben einem ordnungsgemäßen und gelebten Arbeitsvertrag mindestens folgende Daten/Nachweise vorgelegt werden können:
- Urlaubsanträge
- Krankheitsmeldungen
- Tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeiten! (Mindestens: Beginn und Ende pro Arbeitstag)
- Die registrierte Arbeitszeit stimmt mit Arbeitsvertrag vollständig überein
- Die geleistete Arbeit ist inhaltlich nachweisbar (e-Mails, Dokumente, etc.)
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