Das Jahressteuergesetz 2022 (gültig ab 2023) wurde am 30.11.2022 vom Finanzvermittlungsausschuss angenommen. Hier gibt es einige wichtige Punkte, die wir Ihnen in Kürze darstellen möchten:
- Häusliches Arbeitszimmer: Abzug von Aufwendungen auch möglich, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Pauschaler Werbungskostenabzug von 1.260 € pro Jahr möglich
- Home-Office Pauschale: Nicht mehr befristet, Abzug von 6 € pro Tag für bis zu 210 Tage im Jahr (1.260 €)
- Altersvorsorge voll abzugsfähig: Bisher haben sich Zahlungen in die Rentenversicherung nur zu 94 % ausgewirkt, ab 2023 ist jeder Euro, den man einzahlt, 100 % steuerlich abzugsfähig. Für bestimmte Steuerzahler ermöglicht das einen sehr effizienten, steuermindernde Aufbau einer Altersvorsorge auf Basis von Rentenversicherung.
Beachten Sie hier auch unseren Beitrag https://www.meilinger.biz/wissen/rentenversicherung-lebensversicherung/ - Sparer-Pauschbetrag: Erhöhung auf 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für Ehegatten.
- Wohnungen: Bei Fertigstellung von Neubauten (auch Ausbau z.B. Dachgeschoss) ab 2023 künftig 3% AfA! Zusätzliche Sonderabschreibung für Niedrigenergiehäuser.
Fragen Sie uns gerne für mehr Details an.
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