Die Steuerbelastungen beim Share Deal und Asset Deal bei Vollausschüttung des Veräußerungserlöses auf die privaten Bankkonten des Verkäufers unterscheiden sich enorm.
Hier ein Beispiel mit einem Verkaufsgewinn von 100 Geldeinheiten:
Verkaufsgewinn 100 Geldeinheiten
Steuerbelastung des Share Deals: 28,48 %
Steuerbelastung des Asset Deals: 50,65 %
Der Share Deal ist aber auch noch keine steueroptimale Lösung.
Es gibt steuerliche Gestaltungsmodelle, bei denen man den Verkaufsprozess so strukturieren kann, dass auf Ebene einer Holding als Anteilseigner so gut wie keine Steuern anfallen.
Bei einem Holding-Modell beträgt die Steuerbelastung gerade einmal 1,6% !
Eine frühzeitige Optimierung eines Firmenverkaufs beginnt Jahre vor dem eigentlichen Verkauf. Das Hinzuziehen von geeigneten Beratern lohnt sich.