Sehr wichtige Steuergestaltungen werden in der Abgabenordnung geregelt. So ist eine genaue Kenntnis der Abgabenordnung sowie der einschlägigen Rechtsprechung im Rahmen einer ganzheitlichen steuerlichen Beratung unerlässlich.
Unsere Expertise umfasst beispielhaft
● Betriebsstätten-Beurteilung und Besteuerung
● Vermeidung von Missbrauchsgestaltung
● Beurteilung der Gemeinnützigkeit, z.B. bei Stiftungen
● Beratung zu Haftungsfragen
● Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren
● Beratung zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
● Gesondertes Feststellungsverfahren
● Beantragung von Stundungen & Erlassen
● Prüfung in Fragen der Verjährung
● Ansprechpartner und Beratung bei Betriebs- sowie Außenprüfungen
● Hilfeleistungen im Steuerstrafverfahren
● Abwendung / Hilfe im Vollstreckungsverfahren