Bewertungsgesetz

Obwohl vielfach aus Unwissenheit heraus vernachlässigt sind die Gestaltungsmöglichkeiten des Bewertungsgesetzes für die Minimierung der Steuerbelastung unabkömmlich.

Ganzheitliche Beratung setzt z.B. nachfolgende Bewertungsprinzipien des BewG gezielt zur Gestaltung ein:

● Aufschiebende und auflösende Bedingungen
● Nießbrauchsrechte, Wohnrechte und andere abzugsfähige Nutzungsrechte
● Korrektur seitens des Finanzamtes unzulässigerweise überhöhter Einheitswerte (Grundsteuer)
● Gestaltungsspielraum bei der Bewertung von Auslandsvermögen
● Bewertungsvorteile bei der Nutzung und der Übertragung von Grundstücken der Land- oder Forstwirtschaft
● Neueste Methoden der Bodenrichtwertanpassung bei unbebauten Grundstücken (unser Bundesfinanzhofverfahren)
● Kaufpreisaufteilung bei Erwerb von Immobilien zur Abschreibungsoptimierung bei der Vermietung (unsere Eingaben beim Finanzministerium Berlin)
● Notwendige Anfechtung überhöhter Wertansätze bei bebauten Grundstücken wegen falscher Anwendungen der Sach-, Vergleichs-, und          Ertragswertbewertung durch das Finanzamt
● Analog: Erbbaurechtsbewertung und Nutzung
● Unternehmensbewertungen nach § 199 BewG
● Neue Grundsteuereinwertung 2022 ff. (Beginn der neuen Grundsteuer ab 01.01.2025)

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